I. Allgemeines
1. Der Hundesalon „Metropol Groomer“, Inhaberin Pamela Moninger, Emil-Nolde- Strasse 64 a, 90768 Fürth, wird nachfolgend kurz als „METROPOL GROOMER“ bezeichnet.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote und Verträge von METROPOL GROOMER im Zusammenhang mit Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen an Hunden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn dies von METROPOL GROOMER ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von METROPOL GROOMER gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung.
II. Pflegebehandlungen einschließlich Friseurleistungen
1. Alle Pflegebehandlungen an Hunden von METROPOL GROOMER werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.
2. Ausgangspunkt für alle Leistungen ist neben einer hohen Qualität die jederzeitige Erhaltung der Gesundheit des Hundes unter ständiger Beachtung des Tierschutzes.
3. METROPOL GROOMER behält sich das Recht vor, wahlweise Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Leistungsausführung gemäß dem Auftrag des Kunden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen von METROPOL GROOMER.
4. METROPOL GROOMER vereinbart mit seinen Kunden Termine zur Durchführung der Aufträge. Soweit der Kunde verhindert ist und einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, ist er gehalten, mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann. Sollte der Kunde nicht mindestens 48 Stunden den Termin vorher telefonisch oder schriftlich per Mail abgesagt haben entsteht eine Stornogebühr von 45,00 Euro
III. Preise und Bezahlung
- 1. Soweit zwischen METROPOL GROOMER und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, gelten die bei METROPOL GROOMER im Pflegestudio in der Preisliste ausgewiesenen Preise. Sie gelten grundsätzlich für gepflegte, filzfreie Hunde, die der Größe der angegebenen Rasse entsprechen und im regelmäßigen Rhythmus von 6-8 Wochen vorstellig werden.
2. Der Leistungsumfang gemäß den einzelnen Angaben auf der Preisliste wird vor Durchführung des Auftrags vereinbart. Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich im Sinne der unter vorstehender Ziffer II während der Durchführung des Auftrags ergeben, gelten zwischen METROPOL GROOMER und dem Kunden als vereinbart.
- 3. Zu den gesondert entstehenden oder separat zu beauftragenden Leistungen gehören insbesondere: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte oder auch eine Parasittenbehandlung. METROPOL GROOMER ist berechtigt, nennenswerte Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Besitzers als Mehraufwand in Rechnung zu stellen
- 4..Sollte der Hund im Zeitraum der Behandlung erkranken oder sich verletzen, wird primär versucht, den jeweils betreuenden Tierarzt einzuschalten. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich METROPOL GROOMER im Sinne des Hundes vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Kunden zu tragen. Sofern zwischen dem Kunden und METROPOL GROOMER nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Bezahlung des Auftrags bei Abholung des Hundes unverzüglich und in bar fällig. Eine Pflegebehandlung auf Rechnung wird grundsätzlich ausgeschlossen.
IV. Haftung
- Der Kunde versichert mit der Auftragserteilung, dass der Hund haftpflichtversichert ist.
V. Gerichtsstand
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden geltend gemacht werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand das Landgericht Fürth.
Fürth, 02.01.2024